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Liebhaberei bei Kunst- und Antiquitätenhandel

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/159 Heft 10 v. 15.5.2001

§ 2 Abs 3 EStG 1972

Gelingt es im Rahmen eines Kunst- und Antiquitätenhandels frühestens nach 20 Jahren, ein positives Gesamtergebnis zu erwirtschaften, so liegt keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei vor. Dieser Zeitraum kann für eine Handelstätigkeit als nicht mehr absehbar angesehen werden.

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