Beweiswürdigung beim Eventualvorsatz (§ 8 Abs 1 FinStrG), wenn bei Ausschluss jeglichen Risikos Verluste aus einem Verlustbeteiligungsmodell steuerlich geltend gemacht wurden
§ 2 EStG
§ 8 Abs 1 FinStrG
Beweiswürdigung beim Eventualvorsatz (§ 8 Abs 1 FinStrG), wenn bei Ausschluss jeglichen Risikos Verluste aus einem Verlustbeteiligungsmodell steuerlich geltend gemacht wurden
§ 2 EStG
§ 8 Abs 1 FinStrG