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Voraussetzung für eine Betriebsstätte iSd § 29 BAO ist ein statisches, zeitliches und funktionelles Element; die erweiterte Kürzungsbestimmung des § 8 Abs 1 6. Satz GewStG ist nur dann zu versagen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/159 Heft 8 v. 15.4.2000

wenn das Unternehmen, dem der entsprechende Grundbesitz dient, nach seiner Tätigkeit einen Gewerbebetrieb darstellt

§ 8 Z 1 GewStG

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