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Das EStG räumt der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Gesamtgewinnbesteuerung ein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/148 Heft 8 v. 15.4.2000

§ 2 Abs 1, Abs 5 EStG 1988

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