höhere Instandhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes rechtfertigen für die Liebhabereibeurteilung keinen anderen Prüfungsmaßstab
§ 2 Abs 2 EStG 1988
höhere Instandhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes rechtfertigen für die Liebhabereibeurteilung keinen anderen Prüfungsmaßstab
§ 2 Abs 2 EStG 1988