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Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamterfolg erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/149 Heft 8 v. 15.4.2000

höhere Instandhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes rechtfertigen für die Liebhabereibeurteilung keinen anderen Prüfungsmaßstab

§ 2 Abs 2 EStG 1988

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