Durchführung des Fremdvergleiches hinsichtlich der Angemessenheit eines Bezuges für einen Gesellschafter-Geschäftsführer durch Durchführung eines inneren und äußeren Fremdvergleiches
§ 8 Abs 2 KStG
Durchführung des Fremdvergleiches hinsichtlich der Angemessenheit eines Bezuges für einen Gesellschafter-Geschäftsführer durch Durchführung eines inneren und äußeren Fremdvergleiches
§ 8 Abs 2 KStG