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Die Gutschrift des Alleinverdienerabsetzbetrages gem § 33 Abs 8 EStG 1988 (in der für die Streitjahre geltenden Fassung BGBl 1993/818 - nunmehr Änderung durch BGBl I 2000/71)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/499 Heft 23 v. 1.12.2000

steht beiden Ehegatten zu, sofern sie jeweils die Voraussetzungen erfüllen

§nl 33 Abs 8 EStG 1988 idF BGBl 1993/818

Die Gutschrift des Alleinverdienerabsetzbetrages gem § 33 Abs 8 EStG 1988 (in der für die Streitjahre gF BGBl 1993/818) steht beiden Ehegatten zu, sofern sie jeweils die Voraussetzungen erfüllen. Der Wortlaut "Allein"verdienerabsetzbetrag steht dem nicht entgegen (Anm: aufgrund dieses Erk wurde § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 durch BGBl I 2000/71 geändert).

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