steht beiden Ehegatten zu, sofern sie jeweils die Voraussetzungen erfüllen
§nl 33 Abs 8 EStG 1988 idF BGBl 1993/818
Die Gutschrift des Alleinverdienerabsetzbetrages gem § 33 Abs 8 EStG 1988 (in der für die Streitjahre gF BGBl 1993/818) steht beiden Ehegatten zu, sofern sie jeweils die Voraussetzungen erfüllen. Der Wortlaut "Allein"verdienerabsetzbetrag steht dem nicht entgegen (Anm: aufgrund dieses Erk wurde § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 durch BGBl I 2000/71 geändert).