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Den Steuerpflichtigen trifft keine Beweislast dafür, dass Zinsen für Fremdkapital mit steuerfreien Erträgen zusammenhängen, soferne ausreichende Eigenmittel vorhanden sind

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/500 Heft 23 v. 1.12.2000

§ 17 KStG 1966 (= § 12 Abs 2 KStG 1988)

Den StPfl trifft keine Beweislast dafür, dass Zinsen für Fremdkapital mit (aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen) steuerfreien Einträgen zusammenhängen, sofern ausreichende Eigenmittel vorhanden sind (Erk verweist weitgehend auf VwGH 20. 10. 1999, 94/13/0027, ).

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