§ 20 Abs 2 FinStrG
§ 281 Abs 1 Z 11 StPO
1. Richtet sich der Beschwerdevorwurf im Kern - wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit - gegen den Gesetzgeber, ist die Nichtigkeitsbeschwerde nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.
§ 20 Abs 2 FinStrG
§ 281 Abs 1 Z 11 StPO
1. Richtet sich der Beschwerdevorwurf im Kern - wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit - gegen den Gesetzgeber, ist die Nichtigkeitsbeschwerde nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.