vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei behaupteter Verfassungswidrigkeit wegen der Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe ist die Nichtigkeitsbeschwerde nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt. Kein Grund zur Anfechtung des § 20 Abs 2 FinStrG beim VfGH

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2000/488 Heft 22 v. 15.11.2000

§ 20 Abs 2 FinStrG

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

1. Richtet sich der Beschwerdevorwurf im Kern - wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit - gegen den Gesetzgeber, ist die Nichtigkeitsbeschwerde nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte