Bei einer nur wenige Stunden pro Woche umfassenden Betreuung des Wohnungsmieters kann von einer Heimerziehung keine Rede sein. Daran vermag auch die Tatsache eines geschützten Arbeitsplatzes und die Bereitstellung eines Mittagessens nichts zu ändern
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/475 Heft 22 v. 15.11.2000