Es kommt dabei nicht darauf an, dass der Fehlbetrag erst nach In-Kraft-Treten der GewStG-Novelle 1988 zustande gekommen ist
§ 4 Abs 2, § 6 Abs 2 GewStG
Es kommt dabei nicht darauf an, dass der Fehlbetrag erst nach In-Kraft-Treten der GewStG-Novelle 1988 zustande gekommen ist
§ 4 Abs 2, § 6 Abs 2 GewStG