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Die im Rahmen eines Lehrverhältnisses gem § 6 Abs 3 lit b FLAG 1967 erhaltene Entschädigung steht dem Anspruch auf Familienbeihilfe auch dann nicht entgegen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/474 Heft 22 v. 15.11.2000

wenn sie zum Verlust des - von st Rsp geforderten - Unterhaltsanspruches führen würde

§ 6 Abs 1 FLAG 1967, § 6 Abs 3 lit b FLAG 1967, § 6 Abs 5 FLAG 1967

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