Art 4 Abs 1 RL 69/335/EWG , Art 5 Abs 1 RL 69/335/EWG
§ 2 KVG, 5 KVG, § 7 KVG:
Fraglich ist, ob Zuzahlungen eines gesellschaftsrechtlich nicht Beteiligten, die im Zusammenhang mit der - durch einen anderen vorgenommenen - Zeichnung von Genussscheinen geleistet werden, der GesSt unterliegen.