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Freigebige Zuwendung und Gewinnspiele; dass Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auslosung für Fernreisen der Erwerb von Waren in einem bestimmten Umfang ist,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/436 Heft 20 v. 15.10.2000

ändert nichts an dem Umstand, dass die Zuwendung selbst von keiner Gegenleistung abhängig ist; beim gemeinen Wert iSd § 10 BewG handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist, und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab

§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

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