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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 3 Abs 8 UStG 1972 ist, dass der Abnehmer zu Beginn der Beförderung oder Versendung feststeht
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2000/434
Heft 20 v. 15.10.2000
§ 3 Abs 8 UStG 1972
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ÖStZB 2000/434
VwGH
96/15/0181
27. 4. 2000