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Ein Gesellschafter einer OEG, der behauptet, er sei aufgrund interner Vereinbarung nur Kommanditist gewesen, haftet dennoch gem § 12 BAO, da es auf die „förmliche“ Gesellschafterstellung ankommt.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/439 Heft 20 v. 15.10.2000

Zutreffende Ermessensübung bei der Haftung, wenn wirtschaftlich Potenterer ­herangezogen wird

§§ 12, 20 BAO

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