Ein Gesellschafter einer OEG, der behauptet, er sei aufgrund interner Vereinbarung nur Kommanditist gewesen, haftet dennoch gem § 12 BAO, da es auf die „förmliche“ Gesellschafterstellung ankommt.
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/439 Heft 20 v. 15.10.2000
Zutreffende Ermessensübung bei der Haftung, wenn wirtschaftlich Potenterer herangezogen wird