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Keine Geltendmachung einer Investitionsprämie bei Fehlen einer betrieblichen Veranlassung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/13 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

Sachverhalt: Für das zweite Kalendervierteljahr 1986 machte die Bf, eine GmbH, eine Investitionsprämie iHv 40,000.000 S geltend. Sie habe mit Kaufvertrag vom 25. 6. 1986 „Rechte am Franchise-System W und der Wort- und Bildmarke W für das Territorium der Republik Österreich“ von der D-Company Ltd in Warschau um 500,000.000 S erworben. Für dieses Wirtschaftsgut werde gem dem InvestitionsprämienG die Zuerkennung einer Investitionsprämie im Ausmaß von 8 % beantragt.

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