§ 22 Z 2 EStG 1988
Der Umstand, dass ein Alleingesellschafter und Gf einen ihm von der GmbH für berufliche Zwecke überlassenen PKW nicht auch für private Fahrten verwendet, erscheint in gleicher Weise ungewöhnlich wie der Umstand, dass der Einzelunternehmer seinen betrieblichen PKW nicht auch für Privatfahrten einsetzt (vgl dazu etwa E 25.11.1997, 93/14/0159).