Beweislast bei privater Kfz-Nutzung: Die Lebenserfahrung gebietet nicht zwingend, aus der bloßen Existenz eines Privatfahrzeuges des Geschäftsführers auf das Unterbleiben jeglicher privater Nutzung des der Ges gehörenden Fahrzeuges zu schließen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/398 Heft 18 v. 15.9.2000