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Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, im innerstaatlichen Recht die Vermietung von Grundstücken allgemein ustpfl zu behandeln

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2000/394 Heft 17 v. 1.9.2000

MWSt

Sechste MWSt-RL, Art 13 Teil B Buchst b und Teil C

Art 13 Teil B Buchst b und Teil C der Sechsten RL räumen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Steuerbefreiung oder der Besteuerung der dort genannten Umsätze ein weites Ermessen ein.

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