Sechste MWSt-RL, Art 4 Abs 1
1. Die NL Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Auf dem Gebiet der USt ist sie aber Steuersubjekt.
2. Vermietet der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Gegenstand an die Gesellschaft gegen einen bestimmten Mietzins (nicht gegen Beteiligung am Gewinn), übt er diese Tätigkeit selbständig iSd Art 4 Abs 1 der Sechsten RL aus. Diese Vermietung ist umsatzsteuerbar. Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer der mietenden Gesellschaft ist.