§ 135 BAO, § 188 BAO, § 192 BAO, § 252 Abs 1 BAO
Die Anfechtung eines SteuerB, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem SteuerB zugrunde liegenden FeststellungsB begründet ist, ist in der Sache abzuweisen.
§ 135 BAO, § 188 BAO, § 192 BAO, § 252 Abs 1 BAO
Die Anfechtung eines SteuerB, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem SteuerB zugrunde liegenden FeststellungsB begründet ist, ist in der Sache abzuweisen.