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Die Anfechtung eines SteuerB, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem SteuerB zu Grunde liegenden FeststellungsB begründet ist, ist in der Sache abzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/382 Heft 16 v. 15.8.2000

§ 135 BAO, § 188 BAO, § 192 BAO, § 252 Abs 1 BAO

Die Anfechtung eines SteuerB, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem SteuerB zugrunde liegenden FeststellungsB begründet ist, ist in der Sache abzuweisen.

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