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Die Fortführung eines Unternehmens in einer Nachfolge- bzw Auffangges kann ein Indiz für eine geeignete Sanierungsmaßnahme sein;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/372 Heft 16 v. 15.8.2000

dies trifft jedoch dann nicht zu, wenn die Betriebsveräußerung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt; nicht gerechtfertigt ist es, Verbindlichkeiten allein deswegen als Betriebsschulden anzusehen, weil sie buch- oder kontenmäßig in bestimmter Weise behandelt werden; die AbgBeh ist bei einer nicht rechtzeitigen Antragstellung nach § 284 Abs 1 BAO nicht verpflichtet, eine mündliche Verhandlung durchzuführen

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