Zusammensetzung von Berufungssenaten nicht rechtswidrig
§ 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 (in der für das Streitjahr 1990 geltenden Fassung)
§ 270 Abs 1 BAO
Zusammensetzung von Berufungssenaten nicht rechtswidrig
§ 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 (in der für das Streitjahr 1990 geltenden Fassung)
§ 270 Abs 1 BAO