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Vorliegen von Lieb­haberei bei der Tätigkeit eines Vertreters, dessen Verluste ein Vielfaches der Umsätze ausmachen; Nichtanerkennung von Anlaufverlusten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/345 Heft 15 v. 1.8.2000

§ 2 Abs 2 EStG 1988

§ 1 Abs 1 LVO, § 2 Abs 2 LVO

Übersteigen die Verluste eines Vertreters um ein Vielfaches die erzielten Umsätze, wobei allein die Kfz-Kosten die Umsätze bei weitem übersteigen, und hat der Vertreter keine Möglichkeit, die Vertriebsorganisation und das System der Gewinnung von Subvertretern zu beeinflussen, so ist diese Tätigkeit in der Art und Weise voraussichtlich nicht geeignet, Gewinne zu erzielen. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamtgewinns beendet werde, weswegen auch keine Anlaufverluste anzuerkennen seien.

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