Einwendungen gegen die Richtigkeit der AbgFestsetzung sind in der Berufung gem § 248 BAO geltend zu machen
§ 9 Abs 1 BAO, § 80, § 248 BAO, § 21 Abs 1 UStG 1972
Einwendungen gegen die Richtigkeit der AbgFestsetzung sind in der Berufung gem § 248 BAO geltend zu machen
§ 9 Abs 1 BAO, § 80, § 248 BAO, § 21 Abs 1 UStG 1972