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Die Beauftragung eines Steuerberaters entbindet den Gf nicht von seinen Informations- und ihm zumutbaren Überwachungspflichten. Keine Bindung der AbgBeh bei Beurteilung der Haftung gem § 9 BAO durch die Ergebnisse eines Strafverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/337 Heft 14 v. 15.7.2000

§ 9 Abs 1 BAO, § 80 Abs 1 BAO

Sachverhalt: Mit dem angef B wurde der Bf im Instanzenzug gem § 9 Abs 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für folgende AbgSchulden der B-GmbH herangezogen:

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