dass es auf die Weisungsgebundenheit nicht ankommt - sonst müssen aber nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben sein. Die fehlende Weisungsgebundenheit ist hinzuzudenken. Die Haftung für Bankkredite begründet kein Unternehmerwagnis aus der Stellung als Gf. Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 setzen kein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis voraus