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Die Formulierung „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ bedeutet,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/330 Heft 14 v. 15.7.2000

dass es auf die Weisungsgebundenheit nicht ankommt - sonst müssen aber nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben sein. Die fehlende Weisungsgebundenheit ist hinzuzudenken. Die Haftung für Bankkredite begründet kein Unternehmerwagnis aus der Stellung als Gf. Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 setzen kein arbeitsrecht­liches Dienstverhältnis voraus

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