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§ 20 Abs 1 Z 2 und Z 3 EStG 1988 umfasst auch jene Aufwendungen für die Lebensführung, die der Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des AbgPfl dienen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/329 Heft 14 v. 15.7.2000

§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988, Z 2 und Z 3 EStG 1988

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