Lässt sich eine qualitative Gewichtung nicht durchführen, wäre darauf abzustellen, ob der Unternehmer in zeitlicher Hinsicht zum wesentlichen Teil im Inland geworden ist
§ 3 Abs 11 UStG 1972
Lässt sich eine qualitative Gewichtung nicht durchführen, wäre darauf abzustellen, ob der Unternehmer in zeitlicher Hinsicht zum wesentlichen Teil im Inland geworden ist
§ 3 Abs 11 UStG 1972