§ 4 Abs 1 und 2 GrEStG 1987
Sachverhalt: Die Bf schloss im Rahmen ihrer Ehescheidung einen gerichtlichen Vergleich, der insgesamt zehn Pkt umfasst.
Pkt 7 des Vergleiches lautet:
§ 4 Abs 1 und 2 GrEStG 1987
Sachverhalt: Die Bf schloss im Rahmen ihrer Ehescheidung einen gerichtlichen Vergleich, der insgesamt zehn Pkt umfasst.
Pkt 7 des Vergleiches lautet: