§ 29 GewStG, § 32 GewStG, § 36 GewStG
§ 10 KommStG
Sachverhalt: Die Mitbeteiligte (Marktgde Rankweil) stellte 28. 5. 1996 an das FA gem § 10 Abs 4 KommStG bzw § 26 GewStG einen Antrag auf Zerlegung der „Lohnsummensteuer im Zeitraum 1991-1993 bzw. der Kommunalsteuer seit 1. 1. 1994“ für die Unternehmungen im F-Markt. Der Antrag wurde damit begründet, dass sich die Betriebsstätte des ggstdl Einkaufsmarktes über das Gemeindegebiet der Bf (Stadtgemeinde Feldkirch) und der Mitbeteiligten erstrecke. Die KommSt bzw LSSt sei bisher zur Gänze an die Bf abgeführt worden. Trotz mehrfacher Verhandlungen hätten sich die Bf und die Mitbeteiligte nicht auf eine Zerlegung hinsichtlich der genannten Steuern einigen können. Aufgrund der Belastungen durch das Einkaufszentrum habe die Mitbeteiligte ein berechtigtes Interesse an der Zerlegung der Gemeindeabg. Es handle sich beim F-Markt um eine mehrgemeindliche Betriebsstätte, der Gebäudekomplex befinde sich auf dem Gebiet der Bf, der Großteil der Parkplätze jedoch auf dem Gemeindegebiet der Mitbeteiligten.