§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972
Sachverhalt: Die Bf ist eine Winzergenossenschaft. Gem § 9 der Satzung hat jedes Mitglied mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Ein Geschäftsanteil beträgt 2.000 S.
§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972
Sachverhalt: Die Bf ist eine Winzergenossenschaft. Gem § 9 der Satzung hat jedes Mitglied mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Ein Geschäftsanteil beträgt 2.000 S.