Einkommensteuerrichtlinien sind keine für VwGH beachtliche Rechtsquelle und begründen keine Berufung eines AbgPfl auf Treu und Glauben
§ 20 EStG 1972
Einkommensteuerrichtlinien sind keine für VwGH beachtliche Rechtsquelle und begründen keine Berufung eines AbgPfl auf Treu und Glauben
§ 20 EStG 1972