§ 9 Abs 1, § 80 BAO, § 24 UstG
Sachverhalt: Über das Vermögen des A K wurde am 2. 6. 1995 der Konkurs eröffnet und am 12. 12. 1995, nach Abschluss eines Zwangsausgleiches, wieder aufgehoben. Der Bf war Masseverwalter im Konkurs des A K.
§ 9 Abs 1, § 80 BAO, § 24 UstG
Sachverhalt: Über das Vermögen des A K wurde am 2. 6. 1995 der Konkurs eröffnet und am 12. 12. 1995, nach Abschluss eines Zwangsausgleiches, wieder aufgehoben. Der Bf war Masseverwalter im Konkurs des A K.