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Wegen des Zitats des § 60 JN in § 14 GGG sind auch nach dieser Gesetzesstelle vorgenommene Streitwertveränderungen zu beachten.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/213 Heft 10 v. 15.5.2000

Das Klagebegehren kann vom Gericht mit Beschluss auch für die Berechnung der Gerichtsgebühr bindend herabgesetzt werden

§ 14, § 18 Abs 1 GGG

§ 60 Abs 2 JN

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