Das Klagebegehren kann vom Gericht mit Beschluss auch für die Berechnung der Gerichtsgebühr bindend herabgesetzt werden
§ 14, § 18 Abs 1 GGG
§ 60 Abs 2 JN
Das Klagebegehren kann vom Gericht mit Beschluss auch für die Berechnung der Gerichtsgebühr bindend herabgesetzt werden
§ 14, § 18 Abs 1 GGG
§ 60 Abs 2 JN