vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Enthält eine Eingabe (Berufung) keinen Hinweis gem § 4 Abs 2 Z 2 lit b GGG, so fehlt es an einer der formalen Voraussetzungen für die Abbuchung und Einziehung der Gerichtsgebühr.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/212 Heft 10 v. 15.5.2000

Auch Berufungen, die gegen Versäumungsurteile nur für den Fall der Nichtstattgebung eines Wiedereinsetzungsantrages erhoben werden, unterliegen der Gebühr gem TP 2 GGG

§ 4 Abs 2 Z 2 lit b GGG, § 30 Abs 2 Z 1, Anm 3 zu TP 2 GGG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte