Keine Werbungskosten bei Ungewissheit der Ausübung einer künftigen nichtselbständigen Arbeit. Ausbildungskosten zur allgemeinen Chancenverbesserung im Berufsleben sind gem § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG nicht abzugsfähig
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/206 Heft 10 v. 15.5.2000
§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988