§ 250 Abs 1 lit d BAO
§ 275 BAO
1. Fehlen die Voraussetzungen für die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages gem § 275 BAO, zieht dies die Gesetzwidrigkeit des Zurücknahmebescheides nach sich (vgl E 28. 1. 1998, 96/13/0081).
§ 250 Abs 1 lit d BAO
§ 275 BAO
1. Fehlen die Voraussetzungen für die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages gem § 275 BAO, zieht dies die Gesetzwidrigkeit des Zurücknahmebescheides nach sich (vgl E 28. 1. 1998, 96/13/0081).