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Anlaßfall im Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren betreffend Wr Ankündigungsabgabe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 270 Heft 9 v. 1.5.1999

§ 4 Abs 1 EStG

§ 6 EStG

1. Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen setzt voraus, dass ein Wirtschaftsgut dazu bestimmt ist, dem Betrieb dauernd zu dienen (vgl E 2. 7. 1975, 2306/74). Anlagegüter dienen der fortgesetzten betrieblichen Nutzung, wobei sich der Nutzungszeitraum erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (vgl E 27. 3. 1985, 83/13/0079).

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