§ 2 Abs 3 lit b KVG
1. Eine freiwillige Leistung ist jede Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht und zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet wird. Ein „realpolitischer" Zwang schließt die Freiwilligkeit nicht aus.