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Für die Beurteilung eines Spiels als Glücksspiel bedarf es einer detaillierten Analyse im Ermittlungsverfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 197 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 33 TP 17 Z 7 lit b GebG

Zur Klärung der Frage, ob ein Kartenspiel unter den Begriff der Glücksspiele iSd GebG zu subsumieren ist, kann im Ermittlungsverfahren eine qualitative und quantitative Analyse erforderlich sein.

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