§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972
Wurde eine in einer Rechnung ausgewiesene Leistung nicht ausgeführt oder wurde die Leistung von einem Unternehmer im Rahmen seiner außerunternehmerischen Sphäre ausgeführt, so besteht keine Berechtigung des Rechnungsempfängers zum Vorsteuerabzug.