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Die Einräumung eines Verbreitungsrechtes an geistigen Produkten allein erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 10 Abs 2 Z 17 UStG 1972

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 194 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 10 Abs 2 Z 17 UStG 1972

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