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Tatsächliche Erzielung von Einnahmen ist nicht erforderlich für die Begründung der Unternehmereigenschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 193 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 2 Abs 1 UStG 1972

Zur Begründung der Unternehmereigenschaft ist es nicht erforderlich, dass bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden, es genügt ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Auch auf die tatsächliche Erzielung von Einnahmen kommt es dabei nicht an.

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