Art 177 EGV
Der Skatterättsnämnde (Schweden) ist kein Gericht iSd Art 177 EGV. Es überprüft nämlich nicht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Beh, sondern nimmt vielmehr erstmals zu Fragen der Besteuerung bestimmter Umsätze Stellung. Es übt also keine Rechtsprechungstätigkeit aus, sondern eine Tätigkeit, die in anderen Mitgliedstaaten ausdrücklich der Finanzverwaltung übertragen ist.