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Entstehen einer Zollschuld wegen unrichtiger Angaben in Warenanmeldungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 167 Heft 5 v. 1.3.1999

§ 174 Abs 3 lit a und c ZollG 1988

Wer in schriftlichen Warenanmeldungen unrichtige Angaben hinsichtlich der Art und Menge der eingeführten Waren macht und die falsch deklarierten Waren an sich bringt, verwirklicht den Tatbestand der lit c und nicht der lit a des § 174 Abs 3 ZollG 1988. Nach dieser Vorschrift entsteht die Zollschuld aber lediglich hinsichtlich des unerhoben gebliebenen Zollbetrages.

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