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Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Schauspielers für Kleidungsstücke, Tonträger und klassische Literatur und von rollenbedingten Friseuraufwendungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 155 Heft 5 v. 1.3.1999

§ 4 Abs 4 EStG 1988

§ 20 Abs 1 EStG 1988

1. Aufwendungen für Kleidungsstücke eines Schauspielers sind Betriebsausgaben, wenn eine private Nutzung durch den Schauspieler nicht in Betracht kommt.

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