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Die von Arbeitnehmern beim Auskunfts- und Fernmeldevermittlungsdienst der Post und Telekom Austria AG zu leistenden Arbeiten begründen keinen Anspruch auf eine steuerfreie Erschwerniszulage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 90 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 68 Abs 5 EStG 1988

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