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Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit steht§ 67 EStG nicht zu. Das Vertragsverhältnis gegenüber einem bestimmten Klienten stellt keinen Teilbetrieb dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 88 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 37 EStG 1988

§ 67 Abs 1 und 6 EStG 1988

1. Der Bestimmung des § 67 EStG kommt innerhalb der Einkünfte des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG die Funktion eines Ausgleiches für Vorteile bei der Besteuerung der Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten zu.

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