§ 37 EStG 1988
§ 67 Abs 1 und 6 EStG 1988
1. Der Bestimmung des § 67 EStG kommt innerhalb der Einkünfte des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG die Funktion eines Ausgleiches für Vorteile bei der Besteuerung der Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten zu.
§ 37 EStG 1988
§ 67 Abs 1 und 6 EStG 1988
1. Der Bestimmung des § 67 EStG kommt innerhalb der Einkünfte des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG die Funktion eines Ausgleiches für Vorteile bei der Besteuerung der Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten zu.